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BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 405/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG München, 18.09.1989 - 13 K 13158/85
Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nichtberücksichtigung von verheirateten, …
Aus vergleichbaren Erwägungen hat das BVerfG es als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, daß berufstätige Ehegatten ihre Aufwendungen für die Kinderbetreuung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen können (Beschluß des I. Senats des BVerfG vom 11. Oktober 1977- 1 BvR 343/73, 83/74, 183/75, 428/75, BStBl II 1978, 174 ; vgl. auch Der Betrieb 1989, Seite 352 zu der nicht zu Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde i BvR 1189/87; zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Regelung des sog. Familienlastenausgleichs siehe ferner die Beschlüsse des BVerfG vom 16. Oktober 1984-1 BvR 405/84 und 1 BvR 524/84 in Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf. - 1985, 357).